Albrecht und Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Mediatoren
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Vorteile der Mediation

Ergebnisoffenheit

Der Mediationsprozess soll nicht in einem gegenseitigen Nachgeben oder Aufteilen vordergründiger Positionen enden, wie dies beispielsweise bei Vergleichen häufig der Fall ist; im Ergebnis wird ein solcher Vergleich aber als unbefriedigend und aufgezwungen wahrgenommen. Bei der Medation dagegen richtet sich die konstruktive Art und Weise der Deeskalation und Bearbeitung von Konflikten auf eine Lösung, bei der beide Konfliktparteien ihre Interessen optimal verwirklicht sehen und die beide Seiten daher als Gewinn betrachten. Medaition lebt nicht von Vorgaben, sondern von den Ergebnissen, die sich im Mediationsverfahren entwickeln. 

Konsens statt Kompromiss

Den an der Mediation beteiligten Parteien kann es so gelingen, eigenverantwortlich mit Hilfe des speziell geschulten Mediators und des Einsatzes kompetenter Mediationstechniken eine nachhaltige Lösung für ein konkretes Problem zu entwickeln, welches den Interessen beider Konfliktpartner gerecht wird und mit der allen Beteiligten auch für die Zukunft gegeben ist, gut zu leben. Das erzielte Ergebnis kann so von allen Teilnehmern als positiv empfunden werden. Keine der Parteien verliert das Verfahren, sondern jeder profitiert von der gemeinsam gefundenen Lösung. Langwierige und kostenaufwändige Gerichtsverfahren, meist einhergehend mit entsprechenden persönlichen Belastungen, können auf diese Weise vermieden werden.

 

Am Ende einer Mediation steht dann ein Konsens in Form einer verbindlichen, schriftlich fixierten Abschlussvereinbarung. Die Regelungen haben kurz-, mittelfristigen oder endgültigen Charakter und können bei Bedarf als Anwaltsvergleich oder notarielle Urkunde auch wie ein Urteil vollstreckt werden. Ein Mediator, der zugleich Rechtsanwalt ist, hat das nötige Know-How, um dies umzusetzen.

Kostenersparnis

Abgesehen von weniger persönlicher Belastung wird die Mediation in der Regel auch kostengünstiger gestaltet sein. Die Vergütung des Mediators richtet sich nur nach seinem Zeitaufwand, nicht nach Streitwerten und der Zahl der Instanzen. Die Konfliktparteien vereinbaren zu Beginn des Verfahrens mit dem Mediator ein Zeithonorar, das die Beteiligten je zu gleichen Teilen zu vergüten haben. Dadurch ist auch gewährleistet, dass jeder der Beteiligten ein eigenes Interesse an einer schnellen Lösung hat. Immer mehr Rechtsschutzversicherungen erweitern ihr Leistungsangebot auch um einen Mediationsrechtsschutz.

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